Hallo Herr Koeppen,
ich hatte zumindest schon mehrfach den Fall, dass im Zuge von baulichen Änderungen im Bestand z.B. zusätzliche Klebearmierung in Form von CFK-Lamellen erforderlich wurde. Und diese Klebearmierung (bzw. der temperaturempfindliche Kleber) musste in einigen Fällen nicht brandschutztechnisch verkleidet/geschützt werden, da die Klebearmierung zwar zum (rechnerischen) Nachweis der Decke inkl. Berücksichtigung der Sicherheitsbeiwerte erforderlich war, die Decke aber ohne Armierung die Lasten mit 1,0x-facher Sicherheit aber auch noch aufnehmen konnte.
D.h. in diesen fällen wurde die Bewehrung nicht vor Temperatureinwirkung geschützt (was relativ aufwändig ist).
Andere Fälle sind z.B. historische Massivdekcne, die aus Kostengründen mit (brennbaren) Holz"unterzügen" ertüchtigt wurden, dann aber natürlich nicht mehr F60-AB waren. Bei 1-facher Sicherheit waren aber die Holzbalken nicht erforderlich --> keine Bekleidung o. entspr. Dimensionierung, sondern zulässigerweise Abbrand bis hin zum Ausfall der Unterstützungswirkung.
Stefan Blümel