Es ist und bleibt formell eine Versammlungsstätte, da sie eine Fläche aufweist, die geeignet ist, mehr als 200 Personen aufzunehmen.
Sie können über einen Bestuhlungsplan - der im übrigen nur IN der VStättVO beschrieben ist - die Personenzahlen begrenzen und dann von Einzelsachverhalten Abweichungen beantragen. Aber das Gebäude bleibt trotzdem eine Versammlungsstätte.
Aber nebenbei... Wie wollen Sie denn den "Bestuhlungsplan" bei Stehveranstaltungen, die ja eigentlich die Regel sind, festlegen?
Da brauchen Sie eine Zugangskontrolle. Wenn das Gebäude jeden Tag offen ist, wird die Sicherheitsfachkraft an der Tür nicht grade billig sein.
Ich gebe Herrn Schächer hier voll und ganz recht.
Übrigens, was die Gemeinde/Stadt will, ist mal grade egal. Denn das Baurecht kann auch eine Gemeinde nicht beugen.