Moin Dieter,
Moin Herr Merkl,
bei dem vorgenannten Gebäudeteil handelt es sich nach meiner Auffassung um eine Werkstatt. Diese kann ich aber nicht über die Garagenverordnung bewerten. Hierbei handelt es sich m.E. um einen Sonderbau.
Schlupftüren im Schiebetor sind schon mal ganz nett, aber m.E. nicht als Fluchtweg zu gebrauchen, da sie am Fusspunkt eine Schwelle haben.
Bei einem Sonderbau (in einer alten Ziegelei) bedarf es einer Ortskenntnis und der Abstimmung mit dem zuständigen Brandschutzprüfer. Die Decke könnte daher wohl eine Anforderung bekommen. Dies ist aber als Ferndiagnose nicht zu beurteilen.
Gruß
Matthias Hambrock