die Herleitung im Kommentar Lippe/Wesche/Rosenwirth zur MLAR ist etwas anders.
Die F90-Anforderung ergibt sich aus der Annahme einer fehlenden Abschottung zwischen Zwischendeckenbereich und angrenzenden nicht-Treppenraum-Räumen, quasi bei Führung eines Installationskanales durch den Treppenraum.
Sind die Durchführungen in den Treppenraumwänden aber feuerbeständig abgeschottet, kapselt eine feuerhemmende Unterdecke die Brandlast ausreichend gegen den Treppenraum.
Wichtig: Formal ist das eine Abweichung gegenüber der (z.B. in Hessen) bauaufsichtlich eingeführten MLAR --> Abweichungsantrag stellen.
Gruß
Stefan Blümel