Hallo Markuse,
handelt es sich um 2 eigenständige Gebäude, muss die T90-Tür her.
Handelt es sich um e i n Gebäude, kann ggf. ein Abweichungsantrag gestellt werden; ist z.B. dann kein Problem, wenn auf beiden Seiten brandlastfreie notewendige Flure vorhanden sind.
Ob es sich bei der Gebäudetrennwand bereits um eine Brandwand handelt oder ob diesbezüglich vielleicht schon eine Abweichung genehmigt wurde, sollten Sie der Baugenehmigung entnehmen können.
Gruß
Matthias Bußmann