Hallo liebe Leute
Ich schreibe mal wieder nach längeren hier.
Ich habe in einen 5 Stöckigen Bürogebäude die Wartung einer Lüftungsanlage vor genommen, um genauer zu sein eine Wartung der BSK.
Hier stellte ich fest das die Brandschutzklappen einalter von ca 40 Jahren haben.
Die Zulassungspflicht begann glaube ich mit dem Jahre 1974.
Die Branschutzklappen haben weder Typenschild noch sonst irgend einer form der Beschriftung. Bis auf das ich sienun durchnummeriert habe und in den Plänen eingetragen habe.
Die Form derBSK ist rund , innen liegend eine ca. 2,5 cm. dicke Platte.die beiden Seiten sind mit Blech verkleidet. Ledichlich die stosseiten der Platte sind sichtbar.
Zu der Zeit wird es sich um Asbestklappen handeln.
Dieses ist ja in Prinzip kein Grund die Klappen aus zu tauschen.
Die Dicht Flächen sind aus plannen Blech. Hier sind nie Dichtungen gewesen, war wohl Standart damals.
Also Luftdicht sind sie nicht.
Das mechanische schließen und einrasten Funktioniert und war damal auch in Ordnung. Kann sich der Betreiber hier auf Bestandsrecht ausruhen?
Noch eins , wie ihr ja jetzt wißt sind die Klappen Asbesthaltig , eine Wartung mach ich nur mit Atenmaske usw.
Ablagerungen von über 30 Jahren liegen in den Rohren :
Eine Reinigung werde ich hier nicht vornehmen , ich will nicht alles Kontaminieren mit den Zeugs:
Also meine Frage ist : Ist diese Klappe noch Zeitgemäß gerecht? Ich denke nicht , auch wenn sich der Bauherr auf den Bestandsrecht beruft.
mfg Michael