Sehr geehrter Herr Kalies,
wie Herr Merkl bereits aufführt, liegt Ihr Problem eher im Bereich des Umweltschutzes. Diesel ist ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2. Beim Umgang mit wassergefährdenden Soffen ist die "Anlagenverordnung - VAwS" zu beachten, dies ist eine Länderverordnung und heißt in SH: Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)vom 29. April 1996.
Im § 3 sind die Grundsatzanforderungen geregelt, dort heißt es u. a.:
1. Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, daß wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Sie müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein...
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3. Austretende wassergefährdende Stoffe müssen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten und verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Im Regelfall müssen die Anlagen mit einem ausreichend dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet werden, sofern sie nicht doppelwandig und mit Leckanzeigegeräten versehen sind.
4. Im Schadensfall anfallende Stoffe, die mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen verunreinigt sein können, müssen zurückgehalten und verwertet oder in anderer Weise ordnungsgemäß entsorgt werden.
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Die komplette Verordnung ist mit Sicherheit im Netz zu finden.
Schöne Grüße aus dem Süden
Omega