Die Antwort ist ganz einfach: Ein Gebäude kann nur durch Brandwände in Brandabschnitte unterteilt werden.
Sollen bestehende Wände dazu herangezogen werden, ist zuvor eine statische Prüfung notwendig, ob hier die mechanische Beanspruchung aufgenommen werden kann. Weiterhin ist die Brandwandausbildung im Dach zu berücksichtigen, bzw. entsprechend zu ertüchtigen.
Brandwände sollten, um Probleme zu vermeiden, in den Geschossen dringend übereinander stehen, dann gibt es auch keinen "vertikalen Feuerüberschlag"! Bitte auch die "Über-Eck-Problematik" bei der Brandabschnittbildung nicht außer Acht lassen!
Falls es nicht anders geht: Zur Behinderung des "vertikalen Feuerüberschlag" genügt in der Außenfassade m.E. auch eine G-Verglasung.
Schließen beidseits der inneren Brandwand notwendige Flure an, und befinden sich im Nahbreich von 2,5m keine ungeschützen Öffnungen in der Flurwand, könnte man mit der Türanforderung m.E. auch auf T30-RS zurückgehen.