Hallo zusammen,
auf unseren Kommandanten kam ein im Ort ansässiger Bauingenieur zu und bat ihn, ein Schriftstück zu unterzeichnen, welches bestätigen soll dass für ein Bauvorhaben (genauer Anbau an ein best. Wohngebäude) die Löschwasserversorgung gewährleistet sei. Darauf angegeben die zu bestätigende, bereitgestellte Löschwassermenge. Einmal hat er das schon gemacht für ein Vorhaben innerhalb des Dorfes. Selbe Hintergründe wie ihr unten lesen könnt.
Kurz zum Objekt: Das Objekt befindet sich etwa 500m außerhalb unseres Ortes. Gesamt sind es zwei Einheiten: ein kleiner, ehemals landwirtschaftlich genutzter Hof und eben das Einfamilienhaus (beide haben schon einige Jahre hinter sich). Bei dem Anbau handelt es sich lediglich um ein Carport mit 2 Stellplätzen.
Das Vorhaben wurde offensichtlich schon Genehmigt. Die Erstellung sogar schon abgeschlossen. Nun möchte der Herr Dipl. Ing. dieses Schriftstück von unseren Kommandanten unterzeichnet haben. Zuvor wollte er dies von der Gemeinde einholen, die lehnte dies jedoch ab! Begründung: die Löschwasserversorgung in dieser Höhe sei eben nicht sichergestellt!
Löschwasserversorgung/Vorbeugender Brandschutz: Sache der Gemeinde richtig?
Sicherstellung der Löschwasserversorgung Voraussetzung einer Genehmigung?
Wenn die Löschwasserversorgung nicht sichergestellt ist, müssten für eine Genehmigung doch Auflagen gestellt werden? Zisterne, etc.!
Zuständigkeit/Rechte usw. unseres Kommandanten? Darf er so was überhaupt?
Er ist Kommandant einer kleinen freiwilligen Feuerwehr die sich in Bayern befindet. Absolvierte Lehrgänge: -Leiter einer Feuerwehr- und den vorausgesetzten -Gruppenführer-
Hoffe und freue mich auf ein paar hilfreiche Antworten!
Beste Grüße
Barney