Die MInBauRL sagt Grundfläche und definiert den Begriff aber nicht.
In den Erläuterungen steht:
Die häufig praktizierte und brandschutztechnische sinnvolle Ausbildung nichtbrennbarer Oberflächen der Aussenwände war nicht konsenzfähig. Als Kompromiss wurden die Regelungen der Muster-Verkaufsstättenverordnung für die Aussenwände hier übernommen.
Diese gilt erst ab 2000 qm Verkaufsfläche(nicht BGF, sondern nur die Verkaufsräume und Ladenstraßen).
Wenn man also die Brandabschnittsfläche nimmt, liegt man schon deutlich auf der sicheren Seite. Wobei diese unter Begriffe 3.3 Brandabschnittsfläche in der MIndBauRl definiert ist:
Die Brandabschnittsfläche ist die Fläche des Brandabschnitts zwischen den
aufgehenden Umfassungsbauteilen.
Die Brandabschnittsfläche nach MIndBauRl ist netto zwischen den Außenwänden.
Mit freundlichen Grüßen
Maynhard Schwarz