Hallo,
ich plane ein Wohn-und Geschäftsgebäude mit Wohnungen in den vier Obergeschossen. Diese werden über Laubengänge auf der Rückseite erschlossen. Der einzige Treppenraum liegt zwischen den Wohnungen, pro Geschoss liegen zwei Wohnungen auf einer Seite, fünf auf der anderen Seite des Treppenraums.
Zum Laubengang hin sind Fensteröffnungen z.T. mit 90 cm hoher Brüstung und Wohnungstüren (DT) vorgesehen. Der Laubengang besteht aus einer 1,70 m breiten StB-Kragplatte mit Stahlgeländer.Der zweite Rettungsweg ist durch Anleitern von der Straßenseite gegeben.
Es liegt eine Baugenehmigung nach LBO Baden-Württemberg Stand 2009 vor, in der bezüglich Laubengang nur die DT-Türen zur Auflage gemacht wurden.
Müssen die Öffnungen nach alter LBO mit F30-Fenstern und T30-Türen versehen werden oder kann man normale Fenster und die geforderten DT-Türen einbauen?
Ist ein WDVS mit EPS schwerentflammbar im Bereich Laubengang zulässig?
Dank im Voraus für ´ne rasche Antwort!