hallo fachleute,
folgendes problem:
wohnanlage der siebzigerjahre, gebäudeklasse 5, gesamtlänge 105 m, 7 gebäude als zweispänner mit je einem eigenen treppenraum, einzelgebäude zwischen 15 und 18 m lang.
nach planlage sind brandwände nur nach dem ersten und vor dem letzten gebäude vorhanden.
die übrigen 5 gebäude mit einer gesamtlänge von ca. 73 m besitzen nur doppelwände mw 2 x 12 (11,5) cm mit dehnungsfuge dazwischen als trennwand.
theoretisch könnten auch vorhandene 24 cm wohnungstrennwände als brandwand herangezogen werden, dies würde jedoch bedeuten, dass die wohnungseingangstüren, die in diesen wänden zu treppenraum gehen mindestens in t30rs auszuführen wären.
kann in der gefährdungbeurteilung auf grund der zahlreichen unterteilungen des gesamtgebäudes mit "quasibrandwänden" auf eine richtige brandwand in dem 73m-restgebäude verzichtet werden?
danke für hilfreiche beiträge
s+p