Gem. Art. 2 BayBO sind Gebäude "selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können".
Die Frage ist doch, wann ist eine bauliche Anlage selbständig benutzbar.
Und dass dies nicht von Versorgungseinrichtungen (Beispiel Fernwärme) abhängig sein kann, darüber besteht hier im Forum ja scheinbar Konsens.
Dass man zur Benutzung eines Mehrgeschossers (z.B. GK 3-5) auch einen eigenen Treppenraum braucht, dürfte auch klar sein.
Aber was ist, wenn "Gebäude 1" einen Treppenraum des "Gebäudes 2" als zweiten Rettungsweg mitbenutzt?
Wird dann aus beiden Gebäudeteilen ein einziges Gebäude?
Das hätte ein meinem Beispiel z.B. zur Folge, dass der Gesamtkomplex dann analog dem höheren "Gebäude 1" zum Hochhaus wird...
Und dabei waren die Gebäude mal völlig separiert und man wollte doch nur die Rettungswegsituation von "Gebäude 1" optimieren...
Zurück zu meiner Ausgangsfrage:
Getrennt, d.h. selbständig benutzbar sind die Gebäude bzw. Gebäudeteile nach wie vor.
Lediglich die Wärmeversorgung kommt zentral von der Stadt, die Feuerwehr kommt auch "zentral", nur ein zweiter (!) baulicher Rettungsweg wird gemeinsam genutzt.
Sind das nun 2 Gebäude oder doch eins?
Für mich sind es 2.
Gruß
Stefan Blümel