Eine Tagespflege zeichnet sich durch offene Wohnbereiche aus. Von der ARGE-Bau wurde ein Arbeitspapier für Gruppenwohnbereiche herausgegeben und vom MBV eine sog. Richtlinie über Betreuungseinrichtungen. In beiden sind offene Küchen ausdrücklich gewünscht und zugelassen.
Die Küchen sind zusammen mit dem Aufenthaltsraum die offenen und zentralen Bereiche. Eine Abtrennung widerspricht dem Gedanken von Gruppenwohnen oder einer Tagespflege.
Da hier die Randbedingungen für die Tagespflege nicht benannt wurden, ist eine Aussage hier nicht voll umfassend möglich. Am Besten schauen Sie mal, ob das Arbeitspapier der ARGE-Bau zu Ihrem Bauvorhaben passt. Dort ist alles sehr detailliert beschrieben. Ein Blick in die NRW-Richtlinie kann sicher auch nicht schaden, da diese von 2010 ist.
Wenn Ihre Tagespflege mit den in diesen Vorschriften beschriebenen Einrichtungen übereinpasst, würde ich keine Abtrennung vornehmen.
Hier Links zu den Vorschriften:
http://www.brandschutztechnik.de/in/sites/APH-Gruppenwohnen.pdf
http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltung/Pflege-_und_Betreuungseinrichtungen/RLPflegeBetreuungseinrichtungen_2010-01-25.pdf