Hallo,
die Lösung mit der Abweichung ist zwar gut, aber kann ich die Wahl der Gebäudeklasse wirklich kompensieren ? Bzw. kann ich die Anforderung "freistehend" kompensieren ?
Dann könnte ich ein Gebäude ja auch in Gebäudeklasse 3 einordnen,obwohl der letzte Aufenthaltsraum höher als 7,0 m liegt und eigentlich Gebäudeklasse 4 oder 5 wäre. Zumindest wenn ich es kompensiere. Das würde alle baulichen Anforderungen ändern und ich kann mir nich vorstellen, dass das noch im Sinne der LBO ist.
"Betriebswohnung" ist ein guter Begriff und ich kann mir auch vorstellen, dass man so argumentieren kann, aber entspricht das wirklich der Landsbauordnung oder muss ich auch da eine Abweichung beantragen?
Wenn ich das richtig verstehe muss ich, wenn ich genau nach LBO vorgehe, zwei Gebäude beurteilen und beide als nicht freistehend betrachten. Damit fällt der Stall nicht in Gkl. 1b.
MfG