Bundesland: Bayern Autor: Alois Schmid Guten Tag
Wann sprechen wir in Bezug auf Brandschutz von einer Trennwand (Wohnhaus/Garage)
1.) Wenn die Außenwände der Garage mit den Außenwänden vom Wohnhaus verbunden sind. Trennwand ist klar.
2.) Garagenwände und Garagendach haben keine Verbindung zum Wohnhaus, sind aber 1,50 bis 2,50 m vom Wohnhaus entfernt.
Haben wir in diesem Fall auch eine Trennwand, die beim Brandschutz berücksichtigt werden muß?
3.) Wie 2., jedoch das Dach ist mit dem Wohngebäude verbunden.
Besten Dank im voraus für Ihre Unterstützung.
mit freundlichem Gruß
Alois Schmid