Hallo Forumteilnehmer,
in meinem Fall befinden sich aneinander gebaute Mehrfamilenhäuser auf demselben Grundstück. Jedes Haus ist kürzer als 40 m. Die Brandzellenbildung erfolgt durch die Wohnungstrennwände in F 90-A.
Gemäß Abschnitt 27.2.1.2 benötige ich egal wie viele dieser Häuser aneinander gereiht sind keine Brandwand.
Aber wie gestaltes sich die Situation, wenn die Mehrfamilienhäuser auf einer gemeinsamen Tiefgarage stehen? Ich ahne, dass dann nicht mehr zutrifft, dass es sich um "aneinander gebaute Gebäude" handelt, sondern aus Sicht der Genehmigungsberhörden um ein Gebäude. Ist meine Interpretation korrekt oder gibt es andere Erfahrungen?
Wäre dankbar über hilfreiche Kommentare.
Schöne Grüße, Nadja Ludwig