Maschinenhaus, BHKW, Heizung, Schlammentwässerung fällt alles für mich unter "nur vorübergehend zu Wartungs- und Kontrollzwecken begangen", also kein Industrie- oder Gewerbebau oder Lager mit ständigen Arbeitsplätzen.
Oder?
Wenn ständige Arbeitsplätze, und Bauweise und Nutzung industrieähnlich, dann kann, nicht muss, Beurteilung nach Industriebaurichtlinie.
Verwaltungsbau oder einzelne Aufenthaltsräume: nach Bauordnung bewerten.
Dass für o.a. Objekte die IndBauR nicht gilt, heißt nicht, daß hier höhere Anforderungen zu stellen wären, sondern in der Regel (noch) niedrigere.
M. Koeppen