Hallo Herr Hambrock,
eine öffenbare G-30-Verglasung (welch ein Blödsinn an dieser Stelle) ist mir nicht bekannt. Ich habe aber zwei Alternativvorschläge:
1. Bauen Sie eine normale Zimmertür ein, die keine Anforderungen an den Brandschutz erfüllen muß und der Verkauf geht über z. B. eine "Tresenklappe" als billige Lösung, die das Baurecht erfüllt oder
2. ein zugelassenes T-30-"Schiebetor" hinter der Öffnung als sicherere Lösung.
Ich hätte mit der 1. Lösung kein Problem, wenn hier nicht z. B. Kochplatten für heiße Würstchen, eine Kaffeemaschine o. ä. stehen, wovon ich aber in einem Altenheim nicht ausgehe. Und baurechtskonform ist es denke ich auch.
Mit Grüßen für ein schönes Wochenende,
F. Fleischhauer