Danke für die schnelle Antwort!
Wegen den Flucht- und Rettungswegen nochmal eine Frage, mir ist klar, dass es zwei Rettungswege geben muss und das der erste über ein notwendiges Treppenhaus fürhren muss,hab aber auch mal gelesen, wenn der erste Rettungsweg über ein Sicherheitstreppenhaus führt, dass dann kein zweiter Rettungsweg notwendig ist.
Außerdem steht in der Arbeitsstätten Richtlinie(ASR A2.3 in Abs. 4.5):
"Das Erfordernis eines zweiten Fluchtweges ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung unter besonderer Berücksichtigung der bei dem jeweiligen
Aufenthaltsort bzw. Arbeitsplatz vorliegenden spezifischen Verhältnisse, wie z. B. einer
erhöhten Brandgefahr oder der Zahl der Personen, die auf den Fluchtweg angewiesen
sind. Ein zweiter Fluchtweg kann z. B. erforderlich sein bei Produktions- oder
Lagerräumen mit einer Fläche von mehr als 200 m?, bei Geschossen mit einer
Grundfläche von mehr als 1.600 m? oder aufgrund anderer spezifischer Vorschriften."
Weil es besteht doch ein Unterschied zwischen Fluchtweg und Rettugsweg? Oder?
MfG Alexander Steiner