Modernisierung eines Bürogebäudes in Bayern aus dem Jahr 1980, knapp unter der Hochhausgrenze, mit trockenen Steigleitungen in den Treppenräumen. Die Löschwassereinspeisestelle befindet sich im EG innerhalb des Treppenraumes.
Die Ausgänge aus den Treppenräumen ins sichere Freie sind derzeit noch schlecht erkennbar. Es handelt sich hierbei um schmale Gänge, die vom EG-Treppenpodest nochmals mit einer Tür abgetrennt sind. (Die Erschließung im Gebäude erfolgt über Haupteingang/Pforte und Flure zu den Treppenräumen)
Wenn ich mir nun vorstelle, dass die Einspeisung der trockenen Steigleitungen jew. durch zwei von der Feuerwehr verlegte B-Leitungen über die schmalen Zugänge (Rettungsweg + Angriffsweg für die Feuerwehr) erfolgen muss, bin ich geneigt, die Löschwassereinspeisung umverlegen zu lassen! Aber auf welcher Grundlage?
Vielleicht auf Basis der DIN 14462, Punkt 4.2.1.3.3 Einspeisung?
"Die Einspeisung ist (800 ? 200) mm Mitte Kupplungsebene über der für die Feuerwehr vorgesehenen Fläche und in deren unmittelbarer Nähe gut sichtbar und gut zugänglich anzuordnen."
Im Treppenraum ist die Einspeisestelle eben nicht in "unmittelbarer Nähe" zur Feuerwehrfläche und auch nicht "gut sichtbar und gut zugänglich".
Grund genug für eine Umverlegung?