Meine Frage ist, ob HEUTE die IndBauR für die Decke einen Raumabschluss fordert (und ich diesen als Prüfer entsprechend fordern muss).
Kann ich so nicht erkennen bzw. in Abschnitt 6 wurde das vergessen (oder geflissentlich übergangen), dort wird nur Tragfähigkeit gefordert.
Vielleicht mit dem Hintergedanken, daß im Industriebau Deckenöffnungen manchmal nutzungsabhängig erforderlich sind.
Den Analogieschluss "Geschoss --> Geschossdecke mit Raumabschluss" nach Bauordnung teile ich so nicht, denn ein Geschoss nach IndBauR ist (auch heute schon) etwas anderes als das übliche Geschoss nach LBO.
Schließlich sind im Industriebau auch Galerien oder Emporen, Gitterrost oder geschlossen, bei >50% der Grundfläche Geschosse.
Habe ich also eine geschlossene Galerie über 75% der Fläche, dann ist unstrittig, das der Rest von 25% so bleiben darf, oder? Es sind zwei Geschosse.
Habe ich eine Galerie über 95% der Grundfläche, sind die restlichen 5% Öffnungen auf einmal eine Abweichung, von einer Forderung, die in der IndBauR gar nicht steht...
Nun, Sellerie..(C´est la vie, oder so...)
M. Koeppen