Hallo Kollegen,
ich stelle mir gerade die Frage, ob es eine klare Regelung gibt zu Kühlräumen, was den Überwachungsbereich der Brandmeldeanlage betrifft. Bei Gebäuden mit Vollschutz BMA ist es nach meinem Kenntnisstad üblich, die Kühlzellen bzw. die Räume, in denen die Kühlzellen stehen, aufgrund des technischen Aufwands nicht in den Überwachungsbereich der Brandmeldeanlage mit einzubeziehen. In den VDE-Richtlinien 0833-2 sind solche Bereiche aber nicht als Ausnahme der Überwachung aufgeführt.
Kann mir jemand eine nähere Information zu diesem Thema geben?
Danke im voraus.
MfG, Nadja Ludwig