1. Zunächst mal, jede Klassifizierung wäre "falsch" gewesen, da es keine Prüfung für textile Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 gibt.
2. Feuerschutzvorhänge sind nicht in der Bauregelliste bekannt gemacht. Also benötigen sie ein AbZ oder ein AbP. Da sie derzeit beides nicht haben, müssen Sie eine Zustimmung im Einzelfall zwingend erwirken.
3. Auch wenn es in Europa eingeführt ist, heisst es nicht, dass Sie es in Deutschland ohne weiteres einbauen dürfen. Nicht alle Verfahren sind harmonisiert. Harte Bedachung ist z.B. explizit in der Bauregelliste der europäischen Bezeichnung Troofb1 gleichgestellt. Solange die Gleichstellung fehlt ---> Kein Einbau oder ZiE.
4. Da es andere Prüfkriterien gibt ist EI sicher ähnlich aber eben nicht gleich "F"...
5. Stöbich bietet den Vorhang "Fibershield-I EI30" an. Da benötigt man keinen brandlastfreien Bereich. Das andere Verfahren (Abstand Brandlasten) ist Augenwischerei. Wer garantiert denn, dass da NIE was steht? Wenn da Rettungswege vorbeiführen, wird es sehr warm. Und nebenbei der Vorhang ist dann eben NICHT EI!!! Der Vorhang lässt ja Temperatur durch! Also Prüfkriterium verfehlt...
Die Vorhänge, die Sie meinen, sind "EW". Hier ist ein reduzierter Strahlungsdurchgang zulässig (z.B. Fibershield-P)
Also nicht beirren lassen und definitv einen Vorhang EI fordern!