Hallo Herr Merkl,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, werden Kellerräume in Bayern ab der von Ihnen genannten Größe grundsätzlich entraucht, d. h. auch die Kellerräume mit "Drahtverschlägen" in Mehrfamilienhäusern? Und das ganze mit Brandgasventilatoren nach DIN 18232-6, Verkabelung mit Funktionserhalt womöglich Netzersatzanlage und regelmäßiger Überwachung durch SV???
Ob dieses alles über die von Herrn Müller genannten Art. der BayBO unter dem Stichwort "Abwehr von erheblichen Gefahren" gerechstfertigt ist, scheint mir doch sehr fraglich. Ich persönlich würde dieses mal mit der oberen Bauaufsicht klären, denn eine Verhälnismäßigkeit kann ich hier nicht mehr erkennen.
Aber vielleicht habe ich ja auch nur was falsch verstanden.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer