Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal wieder Ihre Hilfe:
Industriebau, erdgeschossig ansetztbar, flächendeckend gesprinklert. in NRW
Rauchableitung?
Der Brandabschnitt passt und umfasst verschieden große Räume, die aber alle durch Sichtverbindungen in funktionaler Verbindung stehen.
Bei Räumen größer als 1600 m? mit Löscheinrichtung habe ich die Forderung nach 0,5 % Rauchabzug.
Räume kleiner 200 m? können "Öffnungslos" hergestellt werden.
Was ist mit den Räumen zwischen 200 m? und 1600 m???
Ohne Löscheinrichtung sind es 2 % aber mit?
Habe ich eigentlich keine Anforderungen an den Rauchabzug, oder wenn ja warum steht nur für Räume nach Punkt 5.6.2 (> 1600 m?)
Danke im Vorraus.
Hoffe jemand antwortet, auch wenn Deutschland spielt ;+)