Ein bestehender Kindergarten, 2 Gruppen, GKL 3, NE 550m?, Länge 40 m, Nutzung erdgeschossig aber durch Hanglage teilweise höher, wird umgebaut.
Zusätzlich erfolgt ein Anbau für eine Kinderkrippe mit 2 Gruppen an der Stirnseite, NE 190 m?, Länge 14 m.
Die beiden Gebäudeteile werden durch die bestehende Außenwand als hochfeuerhemmende Brandwandersatzwand getrennt.
Alle Gruppenräume im Bestand und Neubau haben 2 bauliche RW, davon einen direkten Ausgang ins Freie. Bis auf die beiden Ruheräume der Kinderkrippe, die an die Gruppenräume angrenzen und zu diesen und zum Spielflur eine Verbindungstüre haben.
Frage1: können die angrenzenden Ruheräume als erweiterter Gruppenraum angesehen werden, 1. RW über Gruppenraum max. 15m, oder benötigen diese genauso den direkten Ausgang ins Freie ( höheres Schutzziel der Krippe ist mir durchaus bewusst , leider ist die Planung schneller gewesen als der Brandschutz )
Ist der ?indirekte Ausgang? noch zu kompensieren, oder gilt nur der direkte Ausgang ins Freie.
Gemäß den ? Hinweisen zu Brandschutzanforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder ? des Staatsministeriums sind Spielflure statt notwendigen Fluren möglich.
Frage2: sind mit der ? Erleichterung ? durch den Spielflur und damit verbundenen Forderung nach weiteren unabhängigen Ausgängen die Rauchabschnitte mit 30 m und RS-Türen komplett aufgehoben, oder gibt es doch noch Anforderungen und Begrenzungen, auch hinsichtlich Leitungen im Flur
Gruß, Thomas Grebner