Hallo,
wir bearbeiten die Sanierung eines Rathauses in Bayern (Gebäudeklasse 4) , bei dem Teile eines Hängewerkes durch Stahlteile ersetzt werden.
Die Konstruktion des Dachstuhles ist ein Hängewerk im Dachgeschoss, das sowohl das eigentliche Dach (= aufgelegt) als auch die Decke über dem Obergeschoss (= angehängt) trägt.
Die Sparren liegen über Pfetten auf drei Hängewerken im Dachgeschoss auf. Hängewerk = links und rechts schräge Druckstreben, oben quer Spannriegel, links und rechts unter den Pfetten Hängesäulen.
An die Hängesäulen sind Deckenüberzüge angeschlossen, an denen die Deckenbalken aufgehängt sind.
Das Hängewerk ist somit ein tragender Teil der Decke über dem Obergeschoss, steht aber im Dachgeschoss.
Welche Brandschutzanforderungen gelten für das Hängewerk ?
Art. 29 BayBo für Decken : hochfeuerhemmend !
oder
Art. 25 BayBo für Stützen im Dachgeschoss : keine !
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hatwieger