Wenn in Thüringen 100 Nutzer einen Sonderbau ausmachen, hat die Baubehörde nichts gegen B2 einzuwenden? Gibt sie das schriftlich? Hier sollte man nachdenken.
Wenn man die MVStättV nicht heranzieht, verstößt man in Thüringen wohl nicht gegen Vorschriften aber ggf. gegen aaRdT. Das kann schlecht sein, wenn etwas passiert.
Wenn man die MVStättV heranzieht, muss die Dämmung nichtbrennbar sein. Die 1000-m2-Regel gilt für die Unterdecken und Bekleidungen an Decken.
Wenn der Brandschutzplaner den Dämmstoff vorschlägt, begibt er sich in die Haftungsverantwortung, z.B. bei einem Tauwasserschaden, der bei der Innendämmung der Betondachdecke sehr schnell entstehen kann. Alle kennen hier DIN 4102, was ist mit DIN 4108?
G.Karstens