Hallo Herr Sauter,
wenn ich Sie richtig verstanden habe sollen Sie mit einer BMA Erweiterung eine wirtschaftlichere Lösung erarbeiten welche die Kosten gegenüber der geplanten Umbaumaßnahme reduzieren.
Fakt ist, dass Instandhaltungskosten "irgendwann" immer einmalige Investitionskosten überschreiten. Dabei sind 15 Jahre allerdings doch ein durchaus gutes Argument.
Vergessen Sie aber nicht auch die Fristen für
a. Erneuerung BMZ nach Ablauf der Zulassung
b. Meldertausch (ca. alle 8 Jahre nach neuer DIN)
Das könnte Ihnen die BMA die Zeit bis zur Egalisierung erheblich reduzieren.
Allerdings darf man natürlich auch nicht den Effekt einer BMA auf das Schutzziel Personenschutz (gerade in solchen Einrichtungen) außeracht lassen.
Was ein sinnvoller Ansatz ist kann bei den geringen Angaben (auch zur geplanten Baumaßnahme) nur schwer beantwortet werden.
Allerdings tut sich mir noch eine andere Frage auf.
Wie ist denn eigentlich der Genehmigungstatbestand der Anlage.
Oft wurde ja nur eine Brandmeldeanlage ohne nähere Angaben oder evtl. noch mit der Aussage - nach VDE 0833 - gefordert. Ist bei Ihnen tatsächlich nur eine Überwachung der Flucht- und Rettungswege genehmigt?
Wird durch die geplante Baumaßnahme am Bestandschutz gekratzt?
Schauen sie doch mal in die DIN VDE 0833-2 unter Punkt 6.1.3.1.
Dort heißt es zum Überwachungsumfang:
"Bei Personengefährdung sind alle Räume, in denen sich gebäudefremde Personen oder Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, dauernd oder zeitweise aufhalten, sowie angrenzende Räume in die Überwachung einzubeziehen."
Danach müssen meiner Ansicht nach auch "alle Bewohnerzimmer und Aufenthaltsräume" mit überwacht werden. (Habe leider nur die Fassung 2000-06 der DIN hier. Hoffe die aktuelle Version hat diesen Passus auch noch so drin.)
Wenn also die Forderung in der Genehmigung nicht konkretisiert war oder Bestandschutz von dannen geht sollten Sie den Bauherrn mal auf diesen Umstand hinweisen.
Wolfgang Cordier