Hallo Herr Vonhof
die Branddirektion München stuft die Maisonettetreppen in einem Rundschreiben wie folgt ein:
a)Zugänge in beiden Ebenen zum Treppenraum und die Innentreppe ist nur
2. RW zum anleiterbaren Fenster in die andere Ebene
>> keine notwendige Innentreppe.
Bei den sonstigen Fällen >> ja, es sei denn, sie wird als Rettungsweg gar nicht benötigt.
Feuertrutz schreibt allerdings auch zu Fall a)
>> notwendige Maisonettetreppe.
Ich hatte mit der Münchener Ansicht noch nie Probleme bei der Nachweisprüfung.
Grüsse von
Erich Sauter