Hallo Herr Vonhof,
in der Praxis laufen die Dinge i.d.R. ja auch ganz pragmatisch. Alte genehmigte Abweichungen werden benannt und die meisten davon haben keine Relevanz hinsichtlich des Bestandsschutzes.
Aber dazu folgendes häufiges Beispiel, das vielleicht klarmacht, was ich meine:
DG-Ausbau eines älteren Gebäudes: die Brandschutzdienststelle stellt fest, dass der Kellerabschluss nicht in T30-RS ausgeführt ist und fordert in der Bewertung die Nachrüstung der Tür.
Der Planer beruft sich auf Bestandsschutz mit der Begründung, die Baumaßnahme finde ja im DG statt.
Mit dieser Sichtweise der ausschließlichen Begründung eines Mangels mit Bestandsschutz macht hier aber auch j e d e r eine Bauchlandung (Den meisten ist schon von vornherein klar, dass die Nachrüstung erfolgen muss).
Die i.d.R. dazugehörige Holztreppe wird außer vielleicht einer unterseitigen Verkleidung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit belassen. Da würde dann ich die Bauchlandung hinlegen, würde ich den Austausch der Treppe fordern.
Ein Anspruch auf diese Handhabung besteht aber nicht. Mit einer Änderung eines Geschosses kommt das ganze Gebäude neu auf den Prüfstand.
Lediglich auf Bestandsschutz zu pochen ist aus meiner Sicht nicht zielführend und ist auch nicht schutzzielgerecht.
Brandschutz bedarf immer einer ganzheitlichen Beurteilung.
Ich verweise noch auf die verschiedenen Urteile zur Verpflichtung der Nachrüstung des 2.RW, obwohl die Gebäude rechtmäßig errichtet wurden.
Um es nochmal deutlich zu machen: der Bestand wird natürlich in der Gesamtbeurteilung berücksichtigt und genießt auch einen hohen Stellenwert. Aber genehmigte Abweichungen nur ohne Bewertung aufzählen, ohne die neue Nutzung oder die baulichen Änderungen zu berücksichtigen ist aus meiner Sicht zu kurz gesprungen.
Das bedeutet für die Frage von Zang, dass eine erneute Bewertung der Abweichung erfolgen muss, w e n n Rettungswege aus dem Umbaubereich über diese Treppe führen. Man muss schon sehr gute Gründe anführen, um hier etwas nachzufordern. Aber einfach als Bestandsschutz deklarieren ohne eine Begründung wäre mir zu wenig.
Gruß
Matthias Bußmann