Hallo Herr Schmidt
Wenn keine Sonderbauverordnung vorhanden ist und auch keine aus anderen Bundesländern genommen werden kann (kein BS- Konzept von der Stange), muss der BS-Planer ein objektbezogenes Brandschutzkonzept erstellen und das auf Grundlage einer Risikobeurteilung, in Abhängigkeit der Nutzung bzw. der zu berücksichtigenden Gefährdungen.
Die erforderlichen Maßnahmen sind auch abhängig von den zutreffenden gesetzlichen Schutzzielen. (baurechtliche Schutzziele siehe Landesbauordnung). Ggf. sind noch andere gesetzlich vorgegebene Schutzziele umzusetzen (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Strahlenschutz, Katastrophenschutz u.s.w.).
Der Bauherr kann zusätzlich private Schutzziele festgelegen.
Die Maßnahmen, welche für ein tragfähiges BS- Konzept erforderlich sind, lassen sich unterteilen in bauliche (einschließlich Gebäudetechnik), anlagentechnische, betrieblich/organisatorische und abwehrende BS- Maßnahmen.
Gruß Norbert Bärschmann