Hallo,
bei der Bearbeitung eines Brandschutzkonzeptes (Bestand) ist folgendes Problem aufgetaucht:
die Türe ins Freie des 2.Rettungsweges eines Untergeschosses ist eine autom. Schiebetüre (vermutlich nicht nach AutSchR ausgeführt). Dieser 2.RW führt über einen notwendigen Flur,an den weitere Räume, Flure anschließen.
Die ASR A2.3 sagt unter Punkt 6 (2) das automatische Schiebetüren in Fluren ... zulässig sind, wenn sie den diesbezüglichen bauordungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie dürfen nicht in Notausgängen eingerichtet und betrieben werden, die ausschließlich für den Notfall konipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden.
Meine Frage: ist diese Türe zulässig, oder nicht?! ich meine ja, da der notwendige Flur und auch dieser Ausgang ins Freie nicht nur und ausschließlich ein Notausgang ist. Er wird erst durch mein Konzept als Ausgang eines 2.RW festgelegt.
PS. im Konzept würde ich natürlich empfehlen, diese Schiebetüre gem. AutSchR nachzurüsten, würde es aber nicht als Maßnahme festlegen.
Vielen DANK für Eure Hilfe