Ich habe folgendes Problem,
In ein 5 geschossigen Bürogebäude wurden beim Bau 1980
T 30 Brandschutztüren eingebaut ohne Panikschloss. Die Fluchtwege gehen über ein Treppenhaus. es wurde an den
an den Türen gebastelt( es wurden nachträglich elektrische Türöffner eingebaut,es wurden schließbleche verändert umgebaut oder verädert) so dass keine offizille Zulassung für diese Türen mehr besteht. In dem Haus befindet sich eine
Zahnartpraxis, eine Gewerkschaft und eine Versicherung.
Bin ich verpflichtet die ganzen Türen wieder in den Ursprung
zurückzubauen, oder reicht es wenn Panikschlösser nachgerüstet werden.
Mfg
Joker