Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fragestellung beschäftigt mich:
An zwei aneinandergebauten Bürogebäuden mit unterschiedlichen Gebäudehöhen (GKL 3), soll das Flachdach aus Stahlbeton des tiefer liegenden Gebäudes mit einem Pultdach (harte Bedachung) überdeckt werden. Im höheren Gebäudeteil befindet sich ein Fenster über dem Flachdach. Die Gebäude befinden sich auf einer Flurnummer bzw. einem Grundstück.
Der entstehende Hohlraum unter dem Pultdach ist zugänglich, jedoch wegen der Raumhöhe nicht nutzbar. Installationen oder zusätzliche Brandlasten zum Holzdachstuhl werden nicht vorhanden sein.
Da Dächer von Anbauten, die an Außenwände mit Öffnungen anschließen innerhalb eines Abstands von 5 m in der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudes auszuführen sind, stellt sich mir die Frage, ob eine ausreichende Behinderung eines Brandüberschlages auf das höhere Gebäude durch das ehemalige öffnungslose STB-Dach gewährleistet ist, da bis auf die Pultdachkonstruktion keine weiteren Brandlasten im Dachraum vorhanden sind.
Ist es in diesem Fall vertretbar, auf die Ausführung eines feuerhemmenden Daches im 5 m Bereich zu verzichten?
Mit freundflichen Grüßen
Markus Urban