Sehr geehrte Damen und Herren,
für ein Gebäude (EFH mit Einliegerwohnung) GK3 (Bj 1998) in Bayern soll jetzt eine Nutzungsänderung für eine Einliegerwohnung beantragt werden. Bisher lag kein Brandschutznachweis vor, dieser soll jetzt erstellt werden.
Die Einliegerwohnung befindet sich über der Garage im 1. OG und ist über eine Außentreppe aus Holz erreichbar. Die innenliegende Treppe ist ebenfalls aus Holz. Gibt es eine andere Möglichkeit als diese notwendigen Treppen zu ersetzten, da es sich jeweils um Fluchtwege für die einzelnen NE handelt und nach Art 32 (4) BayBO für notwendige Treppen nichtbrennbarer Baustoff vorgeschrieben werden. Das Gebäude wird, wie gesagt seit 12 Jahren benutzt.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Helmuth