Hallo,
habe gerade den Fall eine Garage zu betrachten, die in ein freistehendes Einfamilienhaus integriert ist.
Es handelt sich hier um die Gebäudeklasse 1.
Es gibt eine oberirdische Garage mit 2 Einzelplätzen und Garagen sowie eine zweite Tür ins Freie.
einer der beiden Stellplätze dient auch als PKW-Aufzug, um in das darunterliegende Geschoss im KG zu kommen. Das heißt, man kann bis zu vier PKW in das Geschoss unter der oberirdischen Garage einstellen.
Diese Garage im KG ist unter 100m? und somit eine geschlossene Kleingarage, würde man sie alleine betrachten.
Die Garage hat einen direkten Zugang zum Wohnhaus, getrennt durch eine T-30RS, es gibt bisher keinen zweiten Rettungsweg.
Würde man die Fläche der Garage darüber hinzurechnen, beide sind miteinender verbunden, würde aus der Kleingarage eine Mittelgarage werden > 100m?.
Folgende Fragen diebezüglich beschäftigen mich:
1. Klein- oder Mittelgarage
2. 2 voneinander unabhängige Fluchtwege notwendig Ja / nein?
3. Entlüftung der Garage im KG
Konnte in der Gragenverordnung bisher nichts brauchbares finden, denke aber die Garage im KG muß in jedem Fall entlüftet werden, bzw. ein CO2 Warngerät installiert werden.
Gruß aus Seligenstadt
Christian Hirsch