Moin B-Miro,
will der Bauherr/Dienstleister unabhängig von Baumaßnahmen nur wissen, ob in seinem Gebäude alles ok ist, kann er jederzeit einen ?Sachverständigen? mit einer Analyse beauftragen. Ich würde als SV dann nicht selbständig den Kontakt zu Behörden suchen ? werden erst einmal schlafende Hunde geweckt, kommen manchmal ganz teure Anforderungen heraus, außerdem verlangen einige Brandschutzdienststellen eine Beratungsgebühr. Bezahlen Sie die dann?
Wenn Sie schreiben, dass ?das Brandschutzkonzept umgesetzt werden kann?, also bauliche Veränderungen vorgenommen werden, ist dafür im Regelfall ein Bauantrag erforderlich. Für die Umsetzung eines Konzeptes mit Abweichungen ohne erforderliche Baugenehmigung würde ich keine Verantwortung übernehmen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden die zuständigen Behörden dann automatisch beteiligt, sofern im Verfahren vorgesehen. Gehen wir einmal davon aus, dass dies bei Ihren Verwaltungsbauten der Fall ist (Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten).
Die Verfahren regeln die Länder allerdings verschieden. Für Gebäudeklasse 4 benötigen Sie in SH einen Prüfsachverständigen (als Aufsteller oder Prüfer), in MV einen Nachweisberechtigten als Aufsteller, dann erfolgt keine Prüfung. Abweichungen müssen aber beantragt und genehmigt werden.
Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten sollen in MV Prüfingenieure, in SH Prüfsachverständige (seit letztem Freitag sind hier endlich drei Prüf-SV anerkannt ;-) prüfen. Diese beteiligen wiederum die Brandschutzdienststellen.
In HH, HB und Nds prüfen grundsätzlich die Bauaufsichtsbehörden.
Kurz gesagt: eine Abstimmung vorab mit den o. g. Instanzen im Zuge eines Genehmigungsverfahrens ist immer sinnvoll, um (bei Abweichungen) eine Lösung zu erarbeiten, mit der alle Beteiligten leben können, zwingend ist sie aber nicht. Unabhängig davon sind neben dem Brandschutzkonzept natürlich immer auch die Auflagen der Prüfberichte und der Baugenehmigung zu beachten!
Außer in o. g. Fällen der Gebäudeklasse 4 ist es hier im Norden egal, wo und ob überhaupt Ihr Sachverständiger seinen Sachverstand nachgewiesen hat. Der Begriff ist nicht geschützt, daher ist manchmal Vorsicht angeraten.
Gruß
sh