Autor: Goll Hallo Frau Geßnitzer,
die Trennwand von Garagen (bis 100m? Kleingarage)muss einen Feuerwiderstand von mind. 30 Minuten (feuerhemmend F30) besitzen.
Alles was über 100 m? einen Feuerwiderstand von 90 Minuten (feuerbeständig F90). Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, am besten die Brandschutzdienststelle bei Ihrer Kreisverwaltung befragen.
Hier noch die Rechtsgrundlage:
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
(Garagenverordnung - GarVO)vom 13. Juli 1990
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 8 Trennwände
(2) Trennwände zwischen Garagen und nicht zu Garagen gehörenden Räumen sowie Trennwände zwischen Garagen und anderen Gebäuden müssen, soweit sich aus § 25 LBauO oder aus Vorschriften auf Grund der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz keine weiter gehenden Anforderungen ergeben,
1. bei Mittel- und Großgaragen feuerbeständig,
2. bei Kleingaragen mindestens feuerhemmend
sein.
Gruß Goll