Guten Morgen,
naja, nach §5 der VStättVO könnte man sich vielleicht etwas als "Wandbekleidung" ´zurechtkrücken´. Ich vermute jetzt mal, dass sie innen sitzt (?).
Hier sind ja z.B. schwerentflammbare Bekleidungen an Wänden zugelassen. Ebenso können nichthinterlüftete Holzbekleidungen ausgeführt werden. Polystyrolbekleidungen bzw. Dämmung an Wänden finde ich zwar nicht so ganz koscher aber ich würde es mal auf diesem Weg als Kompromiss versuchen und der entsprechenden BSD als Diskussionsbasis anbieten.
Persönlich würde ich eher versuchen sie wegzubekommen, also wenn schon machen, dann richtig und nicht flicken. Die Konstruktion klingt mir schon bauphysikalisch unter Umständen nicht ganz koscher.
Gruß M.Nau