Hallo Hirsch,
was wäre denn mit dem Fall, dass man eventuell noch berücksichtigt mit einer Krankentrage durch die Schleuse zu müssen?
Schließlich müsste ich ja auch den Treppenbereich so herstellen, dass diesem Kriterium genüge getragen wird.
In der GaVO haben wir in Hessen ja lediglich die Anforderung nach einer Sicherheitsschleuse. Die Forderung nach einer Länge ist mir adhoc nicht präsent.
Kapitel 6.8.2 im Brandschutzatlas hilft uns da vielleicht ein wenig weiter
"Die erste Grundvoraussetzung ist eine ausreichende Länge der Sichertheitsschleuse. [...] "
und weiter
" [...] Bei üblichen Türblattbreiten ergibt sich eine Mindestlänge von 3m. [...]"
Weiter wird noch auf die Größe des Stauraums eingegangen, für den Fall, dass im Evakuierungsfall eine größere Anzahl Personen auftritt.
Vielleicht hilft das etwas.
Gruß M.Nau