Hallo Erwin,
hinsichtlich des "Öffnen-Könnens": siehe hier (Link wurde schin mal gepostet): http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_aktuelles/brandschutz_kinder_082009.pdf, dort Ziffer 3.
@MarKe:
Ja, ja, die ASR. Lebensfremd wie immer. Ich gehe bei Erwins Beispiel davon aus, dass es sich um so etwas wie eine Terrassenschiebetür handelt...was sagt die ASR doch so schön im Vorspann: "Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."
Also, Gefährdungsbeurteilung machen, dokumentieren und fertig...
Gruß
Werner Müller