Hallo H. Ebert,
darum geht es ja: Laubengang mit Wohnungseingangstüren, neben diesen Türen Fenster zum Laubengang: sind diese Fenster als Anleiterstellen geeignet?Ein Fenster auf der Gebäuderückseite wäre ja kein Thema.
Formal rein nach Gesetzestext ist ja nichts darüber gesagt, wo sich das notwendige Fenster befinden muss, aber eine Unabhängigkeit des Rettungsweges ist doch i.d.R. hier nicht gegeben. Vom Schutzziel aus betrachtet halte ich daher die Anleiterung über den Laubengang nicht für zielführend.
Ach ja, gemäß BeVO NRW müssen auch Beherbergungsräume anleiterbar sein (sofern nicht von Haus aus bereits 2 bauliche Rettungswege vorhanden sind). Das Anleitern an den notwendigen Flur ist hier nicht zulässig. (Zugegeben, der Laubengang liegt im Freien, daher ist die Situation nicht ganz vergleichbar...)
Gruß
Matthias Bußmann