Lieber Kollege,
wenn etwas nach Baurecht erforderlich ist, ist es vom verantwortlichen Planer im Auftrag des Bauherrn eigenverantwortlich zu planen. Dann wird es in bestimmten Fällen geprüft.
Die Redewendung "auferlegt werden" trifft nicht zu.
Bauherr und seine "Erfüllungsgehilfen" müssen nach Baurecht s e l b s t tätig werden, ein sicheres Gebäude zu erreichten und dazu gehört der Feuerwehr Durchgang, wenn das Hintergebäude nicht weiter als 50 m von der Straße entfernt ist u n d ausschließlich mit Handleitern (vierteilige Steckleiter) erreicht werden kann (höchste Deckenhöhe 7,00 m, höchste Höhe anleiterbare Stelle 7 + Brüstung unter 8 m). Sonst : die Feuerwehrzufahrt nach Richtlinie "Flächen für die Feuerwehr" (Internet: www.IS-Argebau.de >> Baurecht >> Musterverordnungen ) oder DIN. B i t t e nicht auf die Auflage der behörde warten sondern s e l b s t köären und machen mfg Schächer