Hallo Forum,
folgende Situation:
2-geschossige Verkaufsstätte (Möbelhaus) mit 7500m? Verkaufsfläche mit Lager
gesprinklert
Lager und Verkaufsbereich nicht brandschutztechnisch voneinander getrennt (lediglich dichte Wände und Türen)
Verkaufsräume EG und OG mit knapp 4000m? mit offener Verbindung
Lagerbereich ohne interne Verbindung, also ca. 1800m? pro Geschoss
Die Rettungswege in den Verkaufsräumen wurden nach SoBauVO nachgewiesen.
Rettungswege in Lagerbereichen sind in der SoBauVO nicht geregelt. Für in SoBauVO nicht geregelte Tatbestände gilt m.E. die LBO.
Der SV weist nun die RW in den Lagerbereichen mit ca. 50m Lauflänge nach. Begründet wird die Abweichung mit der Beurteilung nach 5.5.5 IndBauRL (also 35m Radius und 1,5fache Lauflänge. Entrauchung erfolgt über Ventilatoren, 1facher Luftwechsel
Rosinenpickerei? Oder wie würdet ihr diese Situation beurteilen?
Viele Dank für Eure Meinungen
Gruß
Matthias Bußmann