Zitat der Bezirksregierung Arnsberg (gilt für NRW):
"Eine Erleichterung im Sinne des § 54 BauO NRW kommt also immer nur dann zur
Anwendung, wenn es sich bei dem betreffenden Vorhaben um einen (großen oder
kleinen) Sonderbau handelt und keine Sonderbauverordnung für das Vorhaben existiert.
Eine Abweichung auf Grundlage des § 73 BauO NRW kann hingegen nur erteilt werden, wenn es sich nicht um einen (großen oder kleinen) Sonderbau handelt oder wenn es sich um einen (großen oder kleinen) Sonderbau handelt und anders, als in einer Sonderbauverordnung geregelt, gebaut werden soll."
Nun unterscheidet man außerhalb von NRW nicht in große und kleine Sonderbauten, daher sinngemäß interpretiert:
Regelbau: anders als LBO = Abweichung
Sonderbau: anders als LBO = Erleichterung; anders als SBauVO = Abweichung
(unter SBauVO verstehen Nicht-NRW´ler bitte die verschiedenen Sonderbauvorschriften...)
sh