Moin Allerseits,
hier verstehe ich den Zusammenhang nicht. Was hat die Frage mit Sprinkelerung zu tun?
Warum sollte es eine brandschutztechnische Anforderung an die Unterdecke geben? - Nur weil in der Gebäudeeinheit eine brandschutztechnisch bemessene Trennwand vorgesehen ist?
Die abgehängte Decke über dem Büro kann ohne Anforderung errichtet werden. Das hängt jedoch davon ab, ob oberhalb der Decke Brandlasten verbaut werden, die zu den Nachbarräume nicht geschottet sind.
Entsprechend SächsBauO sind für Unterdecken keine Anforderungen gestellt, soweit sie nicht in Rettungswegen verbaut sind und soweit sie nicht unter eine Sonderbauvorschrift fallen.
Es tun sich für diese Ferndiagnnoase weitere Fragen auf: Ist die tragende Decke gleichzeitig die Unterdecke? Gilt die IndBauR? Gilt die VSTR? Ist das Lager auch Rettungsweg?....
Gruß aus dem Norden
Matthias Hambrock