Guten Tag,
zunächst möchte ich mich kurz vorstellen:
35 Jahre alt, Bauingenieur und Gebäudeenergieberater, arbeite aber nicht mehr direkt in diesem Bereich und bin daher nicht mehr so tief im Thema.
Aufgabenstellung:
Mein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten (Gebäudeklasse 2) als Passivhaus in RLP.
Ich werde beide Etagen nutzen, jedoch soll im Alter eine getrennte Nutzung möglich sein.
Für die Wohneinheiten wurde je ein zinsgünstiges KFW-Darlehn aufgenommen, was eine nachträgliche Änderung zu einer Wohneinheit und somit zu Gebäudeklasse 1 erschwert, da dann ein Darlehn aufgelöst werden muß.
Wohneinheit 1 im OG, Wohneinheit 2 im EG.
Aus Wohneinheit 2 kann man direkt in die Garage.
Für diese Tür zur Garage fordert die Landesbauordnung (Garagenverordnung)nach meiner Information eine T30-Tür.
Leider findet man in Deuschland ganz schlecht eine Passivhaustaugliche Tür mit T30 Zulassung oder auch nur eine T30-Türe welche sowohl gut gedämmt als auch ausreichend dicht für einen Blowerdoor-Test ist.
Eine Schleusenlösung mit 2 Türen ist nicht gewünscht, da das Luftvolumen im Vorraum zur Garage zu gering wäre und der Türschließer gegen den Luftstau die Tür nicht schließen könnte, ohne das bei geöffneter Tür zur Wohnung der Obentürschließer die Garagentür dann wegen fehlendem Luftpolster zu fest schließen würde und auf Dauer eine Beschädigung zu erwarten wäre.
Kann man die T30-Anforderung umgehen?
Oder kennt jemand einen Anbieter von Preisgünstigen T30-Türen welche sowohl gut gedämmt als auch ausreichend dicht für einen Blowerdoor-Test sind?
Dana hat eine Laubengangtür T30 mit U-Wert 1,1 - würde mir ausreichen, aber leider hat die Tür nur eine Zulassung nach Ö-Norm.
Unter welchen Umständen kann das Bauamt einer Sonderregelung zustimmen?
Wie könnte diese aussehen?
Ich bin dankbar für jede Anregung.
Gruß Tucky