Ja, natürlich, Herr Bußmann,
im konkreten Fall - worst case - ist dieser Balkon gefährdet.
ABER - ergibt sich daraus formal eine baurechtliche Anforderung?
Nein.
Bei dem einen anleiterbaren Fenster einer Wohnung gibt es auch keine Forderung, dieses kann im konkreten Fall auch gefährdet sein.
Der Gesetzgeber hat doch formuliert, daß Anforderungen an das Tragwerk der Balkone nur bestehen, sofern diese Gänge sind, die als notwendige Flure dienen. Sollen/dürfen Sie als Prüfer den Tatbestand jetzt ausweiten, also über die Gänge, die als notw. Flure dienen, hinaus?
M. Koeppen